Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1
Geltungsbereich – Vertragsgegenstand

(1) Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Vertragsschlüsse des Kunden mit Magnus Hoffmann, im Folgenden Pureworkz genannt.
(2) Unsere Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich. Entgegenstehende oder von unseren Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Kunden erkennen wir nicht an. Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sind grundsätzlich unwirksam, außer, wenn sie von Pureworkz schriftlich bestätigt wurden.
(3)Unsere AGB gelten sowohl gegenüber Verbrauchern als auch gegenüber Unternehmern, es sei denn, in der jeweiligen Klausel wird eine Differenzierung vorgenommen.

§ 2
Angebot – Vertragsschluss – Angebotsunterlagen

(1) Die Bestellung des Kunden stellt ein bindendes Angebot dar, das wir innerhalb von einer Woche durch Zusendung einer Auftragsbestätigung oder durch Lieferung der Ware annehmen können. Vorher abgegebene Angebote durch uns sind freibleibend.
(2) Abbildungen, Zeichnungen, Kalkulationen und sonstigen Unterlagen verbleiben in unserem Eigentum und unsere Urheberrechte gelten weiter. Weitergabe oder Reproduktion ist nur bei schriftlicher Erlaubnis gestattet.
Jegliche Angaben über Spezifikationen und Beschreibungen zu Pureworkz-Produkten, insbesondere alle Abbildungen, technischen Zeichnungen, Maße, Gewichte, und Produktbeschreibungen sind unverbindlich.
(3) Konstruktions- und Formänderungen, die auf die Verbesserung der Technik bzw. auf Forderungen des Gesetzgebers zurückzuführen sind, bleiben während der Lieferzeit vorbehalten, sofern der Liefergegenstand nicht erheblich ver- oder geändert wird und die Änderungen für den Kunden zumutbar sind.

§ 3
Preise – Zahlungsbedingungen – Lieferbedingungen

(1) Der angebotene Kaufpreis ist bindend, gegenüber Verbrauchern ist die gesetzliche Umsatzsteuer enthalten. Der Kunde trägt die Kosten der Lieferung. Versandkosten und ggf. Nachnahmegebühren werden gesondert ausgewiesen. Alle Preisangaben verstehen sich in Euro.
Beim Kauf und der anschließenden Versendung unserer Waren berechnen wir folgende Gebühren:

Deutschland: 16 € bis 5 kg
Schweiz: 35 € bis 5 kg
EU*: 35 € bis 5 kg

*Belgien, Bulgarien, Dänemark (außer Färöer, Grönland), Estland, Finnland (außer Ålandinseln), Frankreich (außer überseeische Gebiete und Departements), Griechenland (außer Berg Athos), Großbritannien (außer Kanalinseln), Irland, Italien (außer Livigno und Campione d’Italia), Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Monaco, Niederlande (außer außereuropäische Gebiete), Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien (außer Kanarische Inseln, Ceuta + Melilla), Tschechische Republik, Ungarn, Zypern/Republik (außer Nordteil)

Eine Lieferung in ein Land außerhalb der europäischen Union kann nur durch individuelle schriftliche Vereinbarung zwischen dem Kunden und Pureworkz durchgeführt werden.
(2) Wenn der Kunde seinen Wohn- oder Geschäftssitz im Ausland hat, haben alle etwaigen Rücksendungen von Waren und/oder Verpackungen auf seine Kosten zu erfolgen.
(3) Verpackungen werden Eigentum des Kunden.
(4) Bei Teillieferungen, die durch Pureworkz veranlasst oder angeboten werden, erfolgen diese versandkostenfrei. Bei speziellen Kundenwünschen zur Aufteilung der Lieferung, werden für jede Teillieferung die Versandkosten zusätzlich berechnet.
(5)Soweit nicht anders vereinbart, sind die Rechnungen von Pureworkz sofort ohne Abzug fällig. Für die Rechtzeitigkeit der Zahlung ist der Eingang des Geldes bei uns maßgeblich. Ratenzahlungen werden nur auf aufgrund besonderer schriftlichen Vereinbarung akzeptiert. Der Kunde kommt spätestens 30 Tage nach Fälligkeit in Zahlungsverzug.
(6) Kosten, die durch Rückbuchung einer Zahlungstransaktion mangels Deckung oder sonst vom Kunden verschuldet entstehen, werden dem Kunden berechnet.
(7) Grundsätzlich ist nur eine Bezahlung per Vorkasse möglich. Durch eine schriftliche Ausnahmeregelung kann auch eine Bezahlung per Nachnahme vereinbart werden, wobei die anfallenden Mehrkosten zu Lasten des Käufers gehen.

§ 4
Leistungszeit – Gefahrübergang

(1) Sind von uns Lieferfristen angegeben und zur Grundlage der Auftragserteilung geworden, verlängern sich solche Fristen bei Fällen der höheren Gewalt für die Dauer der Verzögerung.
(2) Holt der Kunde die Ware in den Räumlichkeiten von Pureworkz ab, geht die Gefahr des zufälligen Unterganges oder der zufälligen Beschädigung mit der Übergabe der Ware auf den Kunden über.
(3) Versendet Pureworkz die Ware an den Kunden, geht die Gefahr gegenüber Unternehmern mit Übergabe der Ware an den Transporteur und gegenüber Verbrauchern mit Übergabe der Ware durch den Transporteur an den Verbraucher auf den Kunden über.

§ 5
Haftung für Schäden

(1) Unsere Haftung (und die unserer Erfüllungsgehilfen) für vertragliche Pflichtverletzungen sowie aus Delikt ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Dies gilt nicht bei Verletzungen von Leben, Körper und Gesundheit des Kunden, Ansprüchen aus dem Produkthaftungsgesetz oder Ansprüchen wegen der Verletzung von Kardinalpflichten, d.h. von Pflichten, die sich aus der Natur des Vertrages ergeben und bei deren Verletzung die Erreichung des Vertragszweckes gefährdet ist sowie dem Ersatz von Verzugsschäden (§ 286 BGB). Insoweit haften wir für jeden Grad des Verschuldens.
(2) Gegenüber Unternehmern gilt: Unabhängig vom Rechtsgrund sind Schadensersatzansprüche sowohl gegen Pureworkz als auch deren Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen der Höhe nach auf diejenigen Schäden begrenzt, mit deren möglichen Eintritt Pureworkz bei Vertragsabschluss vernünftigerweise rechnen musste. Sofern der Schaden nicht aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht resultiert, beschränkt sich der Schadensersatz jedoch höchstens auf den zehnfachen Betrag des Auftragswertes.
(3)Soweit eine Haftung für Schäden, die nicht auf der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit des Kunden beruhen, für leichte Fahrlässigkeit nicht ausgeschlossen ist, verjähren derartige Ansprüche innerhalb eines Jahres beginnend mit der Entstehung des Anspruches bzw. bei Schadensersatzansprüchen wegen eines Mangels ab Übergabe der Sache.

§ 6
Haftung für Mängel

(1) Ist der Kunde Verbraucher, haften wir bei Vorliegen eines Mangels nach den gesetzlichen Vorschriften, soweit sich aus dem Nachstehenden keine Einschränkung ergibt. Der Verbraucher hat offensichtliche Mängel uns gegenüber innerhalb von zwei Wochen nach Auftreten des Mangels schriftlich anzuzeigen; erfolgt die Anzeige nicht innerhalb der vorgenannten Frist so erlöschen Gewährleistungsrechte, außer wir haben den Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie dahingehend übernommen.
(2) Ist der Kunde Unternehmer behalten wir uns bei Vorliegen eines Mangels die Wahl der Art der Nacherfüllung vor. Gegenüber Unternehmern gilt zusätzlich, dass die Gewährleistungsfrist ein Jahr, beginnend mit Übergabe der Ware, beträgt.
(3) Natürliche Alterungsprozesse sind von der Gewährleistung ausgeschlossen.
(4) Pureworkz bildet die Farben der Produkte wahrheitsgetreu ab. Wir weisen aber darauf hin, dass es zu geringfügigen Abweichungen der auf der fotografischen Reproduktion gegebenen Farben von den tatsächlichen Farbschattierungen kommen kann. Leichte Farbabweichungen von unseren Produktbildern sind zumeist durch die Farbeinstellungen an den Monitoren bedingt und stellen keinen Mangel dar.

§ 7
Eigentumsvorbehalt

(1) Regelung gegenüber Verbrauchern:
Sämtliche von Pureworkz gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises Eigentum von Pureworkz. Dies gilt auch für bedingte Forderungen.
Eingriffe Dritter (insbesondere durch Pfändungen oder durch Pfändungsrechte) auf die im Eigentum oder Miteigentum von Pureworkz stehenden Waren sind vom Kunden unverzüglich unter Übergabe der für die Intervention notwendigen Unterlagen anzuzeigen; dies gilt auch für Beeinträchtigungen sonstiger Art.
(2)Regelung gegenüber Unternehmern:
Sämtliche von Pureworkz gelieferte Ware bleibt bis zur vollen Erfüllung sämtlicher Forderungen gegen den Kunden Eigentum von Pureworkz. Dies gilt auch für bedingte Forderungen.
Eingriffe Dritter (insbesondere durch Pfändungen oder durch Pfändungsrechte) auf die im Eigentum oder Miteigentum von Pureworkz stehenden Waren sind vom Kunden unverzüglich unter Übergabe der für die Intervention notwendigen Unterlagen anzuzeigen; dies gilt auch für Beeinträchtigungen sonstiger Art.
Durch solche Eingriffe entstehende Kosten für eine Drittwiderspruchsklage, die berechtigterweise erhoben wurde und beim Drittwiderspruchsberechtigten nicht beigetrieben werden können, trägt der Kunde. Ebenso trägt er die Kosten für eine außerprozessuale Freigabe oder etwaige Rückschaffungskosten.
Der Kunde tritt uns für den Fall der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware schon jetzt bis zur Erfüllung aller unserer Ansprüche die ihm aus den genannten Geschäften entstehenden Forderungen gegen seine Kunden zur Sicherheit ab. Wir ermächtigen den Käufer/Kunden widerruflich, die an uns abgetretenen Forderungen für seine Rechnung und in seinem eigenen Namen einzuziehen. Diese Einzugsermächtigung kann widerrufen werden, wenn der Käufer/Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt.

§ 8
Form von Erklärungen

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen enthalten sämtliche Rechte und Pflichten der Vertragsparteien. Sonstige später vorgenommenen Vereinbarungen oder Willenserklärungen der Vertragsparteien bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für eine spätere Änderung dieses Schriftformerfordernisses.

§ 9
Erfüllungsort – Rechtswahl – Gerichtsstand

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Soweit sich aus dem Gesetz nichts anderes ergibt ist für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Ansprüche und Verpflichtungen unser Geschäftssitz Erfüllungs- und Zahlungsort. Gegenüber Verbrauchern bleiben zusätzlich die gesetzlichen Regelungen über die Gerichtsstände unberührt.
(2)Für diesen Vertrag gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendung des UN-Kaufrechts wird ausgeschlossen.
(3)Ist der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, so gilt unser Geschäftssitz auch als vereinbarter Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Rechtsstreitigkeiten. Wir sind auch berechtigt, den Kunden an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen.
(4)Sofern der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand In Deutschland oder einem anderen EU-Mitgliedstaat hat, ist unser Geschäftssitz ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag.
(5)Unser Geschäftssitz gilt stets als Gerichtsstand, wenn die im Klageweg in Anspruch zu nehmende Partei nach Vertragsabschluss ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Geltungsbereich des Rechts der Bundesrepublik Deutschland verlegt oder ihr Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.

§ 10
Rücktritt

(1) Wir sind berechtigt vom Vertrag zurückzutreten, soweit wir trotz des vorherigen Abschlusses eines Einkaufsvertrages unsererseits den Liefergegenstand nicht erhalten. Wir werden den Kunden über die ausgebliebene Selbstbelieferung unverzüglich informieren und im Falle des Rücktritts eine bereits erhaltene Gegenleistung unverzüglich zurückerstatten.
(2) Wir sind berechtigt vom Vertrag zurückzutreten, wenn der Kunde über sein Vermögen einen Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens gestellt hat, eine eidesstattliche Versicherung nach § 807 ZPO abgegeben oder das Insolvenzverfahren über sein Vermögen eröffnet oder die Eröffnung mangels Masse abgelehnt wurde.
Im Übrigen gelten die gesetzlichen Rücktrittsregelungen.

§ 11
Aufrechnung – Abtretung

(1) Die Aufrechnung gegen unsere Forderung ist außer bei von Pureworkz anerkannten oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen unzulässig.
Gegenüber Unternehmern gilt: Die Zurückbehaltung von Zahlungen durch den Käufer wegen Gegenansprüchen aus anderen Vertragsverhältnissen ist ausgeschlossen.
(2) Der Kunde ist nicht berechtigt seine Ansprüche aus dem Vertrag abzutreten.

§ 12
Sofern Sie Ihre Willenserklärung als Verbraucher (§ 13 BGB: „Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zwecke abschließt, der weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann.“) abgegeben haben, steht Ihnen ein Widerrufsrecht zu. Verbraucher werden wie folgt belehrt:

——————————————– Widerrufsbelehrung —————————————————-

Widerrufsrecht
Sie können ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angaben von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) oder – wenn Ihnen die Sache vor Fristablauf überlassen wird – durch Rücksendung der Sache widerrufen.

Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Eingang der Ware beim Empfänger (bei der wiederkehrenden Lieferung gleichartiger Waren nicht vor Eingang der ersten Teillieferung).

Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache.

Der Widerruf ist zu richten an die

Magnus Hoffmann GbR „Pureworkz“, Lessingstraße 2, 16225 Eberswalde, Deutschland
Tel.:+ 49 (0) 172 586 95 81, info@pureworkz.de, www.pureworkz.de

Widerrufsfolgen:
Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müssen Sie uns insoweit ggf. Wertersatz leisten. Bei der Überlassung von Sachen gilt dies nicht, wenn die Verschlechterung der Sache ausschließlich auf deren Prüfung – wie sie Ihnen etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre – zurückzuführen ist.

Im Übrigen können Sie die Pflicht zum Wertersatz für eine durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Sache entstandene Verschlechterung vermeiden, indem Sie die Sache nicht wie ihr Eigentum in Gebrauch nehmen und alles unterlassen, was deren Wert beeinträchtigt.

Paketversandfertige sind auf unsere Kosten und Gefahr zurückzusenden. Nicht paketversandfähige Sachen werden bei Ihnen abgeholt.

Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung der Widerrufserklärung oder der Sache, für uns mit deren Empfang.

Ausgenommen vom Widerrufsrecht sind Sonderanfertigungen und auf Kundenwunsch gefertigte oder geänderte Waren. Die Rückgabe ist bei Sonderanfertigungen ausgeschlossen.

——————————————–Ende der Widerrufsbelehrung—————————————————

§ 13
Datenschutzerklärung

Stimmt der Kunde der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung seiner Daten im Sinne der Datenschutzerklärung dieser Bestimmung nicht oder nicht in dem zur Bestellabwicklung erforderlichen Umfang zu, ist eine ordnungsgemäße Abwicklung des Bestellvorganges insgesamt nicht möglich. Soweit zwischen den Parteien vor der Verweigerung der Zustimmung des Kunden ein wirksames Vertragsverhältnis geschlossen wurde, steht Pureworkz ein vertragliches Rücktrittsrecht zu.

§ 14
Sonstiges

Sollte eine dieser Bestimmungen unwirksam sein, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.